Finanzierung
Kosten &
Finanzierung.
Ambulante Pflege muss nicht teuer sein. Die meisten Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten.
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnen wir alle Leistungen direkt mit den gesetzlichen und privaten Pflegekassen ab. Sie müssen sich um die Abrechnung nicht kümmern.
SGB XI
Pflegesachleistungen
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegeleistungen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.
- Pflegegrad 2
- bis 724 €/Monat
- Pflegegrad 3
- bis 1.363 €/Monat
- Pflegegrad 4
- bis 1.693 €/Monat
- Pflegegrad 5
- bis 2.095 €/Monat
SGB V
Behandlungspflege
Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung werden von der Krankenkasse übernommen – unabhängig vom Pflegegrad. Kein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.
- Wundversorgung
- Krankenkasse
- Medikamentengabe
- Krankenkasse
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Krankenkasse
- Katheterpflege / Stomapflege
- Krankenkasse
SGB XI §39
Verhinderungspflege
Wenn eine pflegende Person durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung.
- Anspruch ab
- Pflegegrad 2
- Betrag pro Jahr
- bis 1.612 €
- Erweiterung möglich
- aus Kurzzeitpflege
- Dauer
- bis zu 6 Wochen/Jahr
SGB XI §45b
Entlastungsbetrag
Für alle Pflegegrade steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung – für Betreuungsleistungen, haushaltsnahe Dienste und Alltagsunterstützung.
- Pflegegrad 1–5
- 125 €/Monat
- Verwendung
- Flexibel
- Übertragbar
- bis 30. Juni Folgejahr
- Kombination
- Möglich mit Sachleistungen
Kombiniert
Kombinationsleistungen
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Wir beraten Sie zur optimalen Aufteilung.
- Pflegegrad 2
- Pflegegeld 332 €/Monat
- Pflegegrad 3
- Pflegegeld 573 €/Monat
- Pflegegrad 4
- Pflegegeld 765 €/Monat
- Pflegegrad 5
- Pflegegeld 947 €/Monat
Privat
Privatzahler
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
- Leistungsumfang
- Individuell
- Abrechnung
- Direkt mit Ihnen
- Angebot
- Kostenlos & unverbindlich
- Beginn
- Kurzfristig möglich
Häufige Fragen zur Finanzierung
Muss ich die Pflege selbst bezahlen?
In der Regel nicht. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegeleistungen bis zum jeweiligen Höchstbetrag.
Was ist, wenn der Betrag nicht reicht?
Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren. Zusätzlich können der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) und ggf. Verhinderungspflege genutzt werden.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten eine monatliche Aufstellung und müssen sich um nichts kümmern.
Was, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung wird über die Krankenkasse abgerechnet – ohne Pflegegrad. Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag auf Pflegegrad.
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Beratung.
Wir analysieren Ihren Anspruch und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie ohne Zuzahlung erhalten können.