Pflegefinanzierung
Pflegegrade erklärt.
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Wir erklären Ihnen die fünf Pflegegrade und helfen bei der Einstufung.
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf einer Person beschreiben. Sie wurden eingeführt, um nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
Geeignet bei leichten kognitiven Einschränkungen und beginnenden Mobilitätsproblemen. Der Entlastungsbetrag kann für Betreuungsleistungen genutzt werden.
- Entlastungsbetrag
- 125 €/Monat
- Pflegesachleistungen
- Keine
- Pflegegeld
- Keines
- Beratungsbesuche
- Halbjährlich
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Sachleistungen
724 €/Monat
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
- Pflegesachleistungen
- 724 €/Monat
- Pflegegeld
- 332 €/Monat
- Verhinderungspflege
- 1.612 €/Jahr
- Kurzzeitpflege
- 1.774 €/Jahr
- Entlastungsbetrag
- 125 €/Monat
- Beratungsbesuche
- Halbjährlich
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
Sachleistungen
1.363 €/Monat
Bei schwerem Pflegebedarf stehen deutlich höhere Sachleistungen zur Verfügung. Die Beratungsbesuche sind vierteljährlich vorgeschrieben.
- Pflegesachleistungen
- 1.363 €/Monat
- Pflegegeld
- 573 €/Monat
- Verhinderungspflege
- 1.612 €/Jahr
- Kurzzeitpflege
- 1.774 €/Jahr
- Entlastungsbetrag
- 125 €/Monat
- Beratungsbesuche
- Vierteljährlich
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
Sachleistungen
1.693 €/Monat
Für Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Umfangreiche Leistungen für eine vollständige professionelle Versorgung.
- Pflegesachleistungen
- 1.693 €/Monat
- Pflegegeld
- 765 €/Monat
- Verhinderungspflege
- 1.612 €/Jahr
- Kurzzeitpflege
- 1.774 €/Jahr
- Entlastungsbetrag
- 125 €/Monat
- Beratungsbesuche
- Vierteljährlich
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Sachleistungen
2.095 €/Monat
Der höchste Pflegegrad für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
- Pflegesachleistungen
- 2.095 €/Monat
- Pflegegeld
- 947 €/Monat
- Verhinderungspflege
- 1.612 €/Jahr
- Kurzzeitpflege
- 1.774 €/Jahr
- Entlastungsbetrag
- 125 €/Monat
- Beratungsbesuche
- Vierteljährlich
Schritt für Schritt
Wie beantrage ich
einen Pflegegrad?
Antrag stellen
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Häufig reicht ein formloser Brief oder ein Anruf. Wir helfen Ihnen dabei.
Begutachtung durch den MD
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause und bewertet den Pflegebedarf anhand von sechs Lebensbereichen.
Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad können Sie Widerspruch einlegen.
Wir begleiten Sie
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und helfen bei Widerspruchsverfahren — kostenlos und unverbindlich.
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