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Fragen & Antworten

Häufig gestellte
Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um ambulante Pflege, Kosten, Pflegegrade und unseren Pflegedienst.

Die Kosten werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu, die wir direkt mit Ihrer Kasse abrechnen. Auch ohne Pflegegrad kann Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse finanziert werden.

Nach einem ersten Beratungsgespräch können wir in der Regel innerhalb weniger Tage mit der Versorgung beginnen. In dringenden Fällen auch kurzfristiger.

Wir legen großen Wert auf feste Bezugspflegekräfte. Nach dem Erstgespräch wählen wir gemeinsam die passende Pflegekraft aus, die regelmäßig zu Ihnen kommt.

Wenn Ihre pflegenden Angehörigen Urlaub machen oder krank sind, übernehmen wir die Vertretung. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür bis zu 1.612 € pro Jahr zu.

Ja, als zugelassener Pflegedienst rechnen wir alle Leistungen direkt mit den gesetzlichen und privaten Pflegekassen ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) begutachtet den Pflegebedarf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und Vorbereitung auf die Begutachtung.

Wir versorgen Patienten in Melsungen und einem Umkreis von ca. 15 km: Körle, Malsfeld, Felsberg, Spangenberg, Morschen, Söhrewald, Guxhagen, Fuldabrück, Gudensberg, Edermünde und Homberg (Efze).

Ja, unser Pflegedienst ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ja, wir bieten kostenlose und unverbindliche Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. Wir beraten zu Leistungsansprüchen, Pflegegrad-Einstufung und Finanzierung.

Neben Deutsch sprechen viele unserer Pflegekräfte auch Türkisch, Russisch, Arabisch und Polnisch.

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Noch Fragen?

Wir beantworten alle Ihre Fragen persönlich — kostenlos und unverbindlich.

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